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AVB MAULBRONN
Der bauliche Brandschutz ist ein wichtiger
Bestandteil und sollte schon im Planungskonzept
für ein neues Gebäude berücksichtigt werden.
In der Musterbauordnung § 14 wird vom Gesetzgeber vorgeschrieben: "Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und
der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind."
Unsere Leistungen im Bereich des baulichen Brandschutzes umfassen:
Unsere Erfahrung erstreckt sich über verschiedene Bereiche, darunter:
Firmengebäude
Öffentliche Einrichtungen
Private Gebäude
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Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.